Adolf Oppermann
»Oppermann ist ein haltloser, verschlossener und ängstlicher Charakter. […] Sein unaufrichtiger Charakter macht ihn für die Kameradschaft unzulänglich. [… Er solle als
eines] jener asozialen Elemente erachtet und behandelt werden, für die während des Zeitalters des totalen Krieges weniger denn je Platz ist in der deutschen Volksgemeinschaft. Er muss also durch Verhängung der Todesstrafe aus dieser Volksgemeinschaft entfernt werden.«
Aus dem Urteil des Feldkriegsgerichts vom 9.2.1943
Adolf Oppermann wurde gerade einmal 26 Jahre alt. Sein kurzes Leben bescherte ihm wenig Erfreuliches und endet in den mörderischen Fängen der Wehrmachtjustiz.
Geboren am 9. August 1916 in Hannover, Auf dem Brinke 7, verließ er 1932 auf dem Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise die Volksschule nach der 8. Klasse mit mangelhaften Noten. Eine anschließende Lehre als Metallformer konnte er wegen Insolvenz des Arbeitgebers nicht abschließen. Er hielt sich mit Gelegenheitsarbeiten über Wasser.
Im Oktober 1936 zum Reichsarbeitsdienst eingezogen beendete er diesen nach einem Fahrradunfall vorzeitig. Unregelmäßiges Einkommen bei unsteten Jobs und kleinen Betrügereien trugen ihm bei den Behörden das Etikett des »Asozialen« ein.
Nach Heirat mit Agnes Kyrmel im Dezember 1939 und der Geburt des ersten Kindes im Mai 1940 fing er sich eine kleine Freiheitsstrafe wegen Amtsanmaßung ein.
Am 15. November 1940 wird Oppermann eingezogen. Er kommt wegen 1939 erlittenen Kopf- und Knieverletzungen als nicht voll verwendungsfähig in die Küchenwagen-Abt. 3 und wird dann zum 3./Fahr-Ers.Abt 11 in Hannover versetzt. Nächste Station ist ab Juli 1941 die Artillerieschule Jüterbog (Brandenburg).
Dort leistet er sich zwei Liebschaften und kleinere private Gaunereien, vor deren Folgen er im Mai 1942 nach Hannover flieht. Er unternimmt einen Suizidversuch, wird aber mithilfe seiner Frau gerettet. Diese Aktionen bringen ihn vor Gericht, wo er zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis wegen Unterschlagung, Wehrkraftzersetzung (Suizidversuch gilt als solche), abzuleisten nach dem Krieg, verurteilt wird.
Einen wegen seiner Vorerkrankungen notwendigen Aufenthalt im Reservelazarett Berlin Tempelhof nutzt er am 31.8.1942 zur Flucht aus der Armee. Oppermann fährt plan- und ziellos umher (Braunschweig, Hannover, Hildesheim), wird keine 14 Tage später gefasst und vor dem Feldkriegsgericht der Wehrmachtkommandantur Berlin angeklagt. Auf Drängen des Vaters wird ein Gutachter beauftragt, der aber eine mangelnde Zurechnungsfähigkeit verneint.
Am 9. Febr. 1943 wird Adolf Oppermann wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt.
Dokumenteliste
1. Anklage Sept. 1942 (4 Seiten)
2. Auszug aus dem Strafbuch (2 Seiten)
3. Aussage Oppermann Nov. 1942 (2 Seiten)
4. Gnadengesuch
5. Haftbefehl Sept. 1942
6. Polizeiliche Vernehmung Sept. 1942 (8 Seiten)
7. Stellungnahme Abwehrstelle
8. Urteil mit Begründung 9. Febr. 1943 (9 Seiten)
9. Urteilsbestätigung I
10. Urteilsbestätigung II
11. Vollstreckungsmeldung